«Älterwerden im Beruf»

Beschreibung

Das Älterwerden stellt viele von uns vor die Frage, was wir in diesen Jahren beruflich noch erreichen können oder wollen. Gerade im aufreibenden Alltag der SSA bleibt jedoch oft viel zu wenig Zeit, sich mit den eigenen Erfahrungen und Zielen zu beschäftigen.

Lerninhalte

Wir befassen und u. a. mit folgenden Fragen:

  • Welche Rollen habe ich in meinem Beruf schon ausgefüllt?
  • ​Hat sich die Ausrichtung meiner Motivation verändert?
  • Welche neuen Möglichkeiten und Grenzen erfahre ich?
  • Was ärgert mich in diesem Zusammenhang?
  • Wie kann ich meine Lebens- und Berufserfahrung optimal nutzen?
  • Was hilft mir, meine Gesundheit und Arbeitskraft zu erhalten?

 Die Bereitschaft zur Selbsterfahrung ist Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar.


Referent/in: Judith Maschke

  • Diplom- Sozialarbeiterin (FH), Spiel- und Theaterpädagogin
  • Psychodramatherapeutin für Kinder, Jugendliche und Familien (DFP/PDH)
  • Supervisorin und Coach (DGSv)
  • Lehrbeauftragte der DHBW Stuttgart, der FH Dortmund, des Moreno Instituts Stuttgart und des Staatstheaters Stuttgart
  • Freie Praxis in Stuttgart
  • Weiterbildungsleitung «Soziales Lernen/Pädagogisches Psychodrama für SSA in Zürich»
  • Langjährige Erfahrung in der Strafffälligenhilfe und im sozialen Brennpunkt


Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln. 


Anmeldung

Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.