„Grenzverletzungen erkennen – wirksam Grenzen setzen“ - für Frauen

Genderorientierte Weiterbildung

Beschreibung

In unserem Berufsalltag als Schulsozialarbeitende setzen wir uns ständig mit grenzverletzendem Verhalten auseinander. Wir sind gefordert, Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, sich wirksam dagegen wehren und schützen zu lernen.

Nur wenn wir selbst wirksam Grenzen setzen können sind wir in der Lage, andere dazu zu befähigen. Dazu bedürfen wir eines klaren Verständnisses und Bewusstseins bezüglich grenzverletzendem Verhalten sowie Handlungssicherheit im Umgang mit dieser Thematik in unserem eigenen Leben.

Aufgrund der gender-spezifischen Aspekte dieser Thematik wird diese Weiterbildung genderorientiert durchgeführt. Dieser Kurs richtet sich ausschliesslich an Frauen*.

Lerninhalte

  • Klares Verständnis der Thematik entwickeln durch theoretische Inputs und interaktive Übungen
  • Wirksam handeln lernen anhand von praktischen Übungen mit Alltagsbeispielen
  • Methoden kennen lernen, mit denen Kindern und Jugendlichen auf spielerische und erlebnisorientierte Weise vermittelt werden kann, wie sie grenzverletzendes Verhalten erkennen und sich davor schützen können
  • Klare Haltung und Bewusstsein entwickeln in Bezug auf unsere Rolle als Schulsozialarbeitende. Zusammenhänge erkennen und Implikationen für den Kontext Schule
  • Genderspezifische, sozialisationsbedingte Zusammenhänge  erkennen

Wegbeschreibung mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Tram Nr. 4, 13 und 17 oder Bus Nr. 32 bis Haltestelle Limmatplatz. Ab Limmatplatz 2 Minuten zu Fuss. Ab Bahnhof Zürich 8 Minuten zu Fuss.

In der Umgebung hat es öffentliche Parkplätze (Parkhaus Migros, Blaue Zone).


Referent/in: Simone Piatti

  • Psychologin MSc UZH
  • Kampfesspiele®-Anleiterin
  • Selbstbehauptungstrainerin
  • Phaemo-Beraterin® (Gewaltberatung- und pädagogik)
  • Seit 2009 Leiterin Schulsozialarbeit der Stadt Schaffhausen


Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln. 


Anmeldung

Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.