«Gesprächsführung und Konfliktmanagement für Schulsozialarbeitende»

2-tägige Weiterbildung auf Grundlage der Gewaltfreien Kommunikation

Daten

19. und 20. November 2020
 

Beschreibung

Herausfordernde Situationen sind für SozialarbeiterInnen keine Seltenheit. Häufig sind sie damit konfrontiert oder beauftragt, mehrere Player miteinander so ins Gespräch zu bringen, dass es dem Wohle eines einzelnen Kindes oder einer Klassengemeinschaft dienlich ist. Wer dabei zu schnell auf der Lösungsebene agiert, vergibt die Chance, dass sich zwischen den Beteiligten ein gemeinsames Verständnis, Vertrauen und Empathie einstellen kann. Denn sobald diese Qualitäten wirksam werden, ist es oft ein Leichtes, Perspektiven und Lösungen zu entwickeln, die alle bereit sind, mitzutragen.


Lerninhalte

In diesem zweitägigen Seminar erfahren Sie, wie die Methodik der Gewaltfreien Kommunikation es ermöglicht, die Akteure der verschiedenen Spannungsfelder einer Schule – Kinder – Lehrpersonen – Eltern – Schulleitung etc. – so miteinander ins Gespräch zu bringen, dass Verstehen und Kooperation möglich werden. Sie üben, die Bedürfnisse aller (auch der eigenen!) im Blick zu behalten und Ihre Wertvorstellungen und möglichen Strategien so mitzuteilen, dass andere bereit sind, zu konstruktiven Lösungen beizutragen.

Sie werden einfache, aber effiziente Methoden kennenlernen, um auch in belastenden Situationen noch in Verbindung mit dem Gegenüber zu bleiben und dennoch Sorge zu schützenden Grenzen sowie zu Ihren eigenen Ressourcen zu tragen.

Beispiele für Themen, aus denen wir gemeinsam jene Schwerpunkte auswählen, die auf Grundlage der Gewaltfreien Kommunikation erforscht  und durch konkrete Übungen erlebbar werden:

  • Sich als SSA im Spannungsfeld SuS-LP-SL-Eltern kommunikativ positionieren
  • Schwierige Elterngespräche führen (z. B. mit verstrittenen oder verärgerten Eltern, Übergriffe thematisieren, Verdacht auf Gefährdung etc.)
  • Konflikte ohne faule Kompromisse schlichten 
  • Eigene Werte vertreten, ohne zu drohen oder zu strafen
  • Empathie und Mitgefühl an der Schule stärken
  • Verständnis ausdrücken, ohne einverstanden zu sein
  • Konfliktgespräche moderieren und mediieren
  • Umgang mit starken Emotionen und (Vor-)Urteilen von SuS, LP und Eltern


Arbeitsweise

  • Theoretische Inputs und Dialog
  • Übungen in Gruppen-, PartnerInnen- oder Einzelarbeit
  • Reflexionen in Kleingruppen und Plenum
  • Beispiele aus der Praxis und Inszenierungen – Sie sind eigeladen, eigene Themen und Beispiele mitzubringen

 

 


Referent/in: Michael Peuckert

  • Michael Peuckert arbeitet als Schulsozialarbeiter  sowie als Trainer und Ausbilder für Gewaltfreie Kommunikation.
  • Herr Peuckert führt eine therapeutische Praxis und ist als Mediator an Schulen und in Unternehmen tätig.


Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln. 


Anmeldung

Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.