„Ressourcen tanken und Neuland entdecken!“

ZRM-Praxisseminar zur Selbststärkung und Orientierung

Ein exklusives Seminar für Dich - mit maximal 12 Teilnehmenden!

Beschreibung

Hast Du Lust ein stärkendes und motivierendes Seminar zu besuchen, bei dem Du einen reichen Erfahrungsschatz mitnimmst und dazu ein taugliches Methodenrepertoire für die Schulsozialarbeit bekommst?

Mit dem Zürcher Ressourcen Model (ZRM®) lernst Du eine wirksame und kreative Methode kennen, um persönliche Stärken zu aktivieren und Ziele mit Leichtigkeit zu erreicht. Das ZRM beruht auf den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Motivationsforschung und bezieht neben dem Verstand auch Körper und Gefühle in den Entwicklungsprozess mit ein. Durch das Zusammenbringen von vernünftigen Kopfzielen und persönlichem Bauchgefühl zeigen sich kraftvolle Entwicklungswege.

Lerninhalt

  • Neue Zugänge zu Stärken und Ressourcen entdecken
  • lustvoll und spielerisch Ziele erarbeiten
  • Erfahren wie Bilder und der Körper der Entscheidungsfindung dienen
  • Das eigene Handlungspotential erweitern

Extras

  • Praktische Anwendungsmöglichkeiten mit Fallbeispielen aus der SSA 
  • Handout für den persönlichen Prozess und bewährte Arbeitsblätter für die SSA
  • Bei Interesse wird ein Vertiefungskurs zur Anwendung angeboten

Referent/in: Claudia Lunar Willi

  • Dipl. Sozialarbeiterin FH
  • Integrative körperzentrierte Coach und Beraterin IBP (BSO-Standard)
  • 10-jährige Erfahrung als SSA vom Kindergarten bis zum 10. Schuljahr
  • Selbstständige Tätigkeit in eigener Praxis (www.im-kern.ch)
  • ZRM Outdoor Kurse mit Hugo Furrer (www.educta.ch)


Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln. 


Anmeldung

Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.