Kindgerechte Schulen: Kinderrechte und Demokratie leben und lernen

Beschreibung

Menschenrechte, Kinderrechte und Demokratie sind die Basis für ein friedliches Zusammenleben einer Gesellschaft. Doch nur wenn Menschen (insbesondere Kinder und Jugendliche) von ihren (Kinder-)Rechten wissen, können sie ihre Rechte für sich in Anspruch nehmen und sich gleichzeitig auch solidarisch für die Rechte von anderen einsetzen («Empowerment»). Menschenrechtsbildungsprozesse laufen in verschiedenen Kontexten (schulisch, ausserschulisch usw.) ab. Schulsozialarbeitende wirken hier als Multiplikator*innen und Garant*innen in der Einzelfallhilfe und auf der Ebene der Schul(haus)kultur. Sie bringen im Austausch mit Schulleitungen sowie Lehrpersonen und Eltern diese Perspektive ein und sichern das Thema als Grundhaltung im schulischen Alltag. Im Paradigmenwechsel vom schulreifen Kind zur kindgerechten Schule erhalten sie durch diese WB ein Argumentarium und konkrete Instrumente für ihre Praxis.

Die Kurshalbtage bieten die Möglichkeit über Menschenrechtsbildungsprozesse der Kinder und Jugendlichen in der Schule und im Sozialraum zu diskutieren und sich über Theorie und Praxis diesbezüglich auszutauschen. Dabei stehen insbesondere Beteiligungs- und Anerkennungsprozesse, Impulse aus der Demokratiepädagogik und Menschenrechtsbildung und Reflexionsmomente über Menschenbilder im Fokus. Wichtig ist dabei Schule als Ort zu denken und zu erfahren, der Teil der demokratischen Gesellschaft ist. In den gemeinsamen Austauschmomenten werden aktuelle Konzepte, innovative Ideen und gelingende Projekte aus der Praxis vorgestellt und diskutiert. Die zwei Kursnachmittage werden mit einem individuell zu erarbeitetem Auftrag und entsprechenden Austauschmomenten verbunden.

Lerninhalte

Die Teilnehmenden:

Die TN vertiefen Menschenrechte, Kinderrechte und die Dimensionen der Menschenrechtsbildung. Sie erkennen ihre Bedeutung für mehr Anerkennung und Beteiligung von Menschen (insb. von Kindern und Jugendlichen) in der Praxis.

Die TN tauschen sich über ihre Erfahrungen aus und stellen sie in Bezug mit Erfahrungen aus Theorie und anderen Praxismomenten.

Die TN nehmen die Menschenrechte und Kinderrechte als Grundlage für ihre Haltung und ihr Handeln wahr.

Die TN erarbeiten im Austausch, wo sie konkret in ihrem Berufsfeld, in ihren Berufsprojekten oder in konkreten Fallsituationen stehen und wo sich Handlungsbedarf zeigt (z.B. in Projekten zur Stärkung der Schüler*innenpartizipation, in Strukturen wie Klassenrat, Schüler*innenrat, Kinderparlament, Ad-hoc-Gremien, etc.). Sie reflektieren, wo sie stehen und wie ihre Einstellungen dazu sind.

Die TN entwickeln und dokumentieren gemeinsam Handlungsschritte, die es ihnen ermöglichen, die Erkenntnisse in «ihre» Berufspraxis zu transferieren.

Zielgruppe 

-> SSA, welche sich mit den Themen Partizipation und Kinderrechte beschäftigen

-> SSA auf der KiGa-/Primar-/Oberstufe

-> SSA und SL und/oder LPs ihrer Schulhäuser

-> SSA und Eltern

-> SSA und Jugendarbeit

Daten und Ort 

Im innovativen Format von zwei Nachmittagen, 24. September 2021 und 28. Oktober 2021, jeweils von 14.00-17.00 Uhr.


 


Referent/in: Thomas Kirchschläger

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent Menschenrechtsbildung, Institut Geschichtsdidaktik und Erinnerungskulturen (IGE) der PH Luzern
  • Fachberatung Kinderrechte, Prozessbegleiter und -berater bei Kinderrechts- und Partizipationsprozessen und Leiter Teilnetzwerk Partizipation Kanton Luzern
  • Leiter Internationales Menschenrechtsforum Luzern (IHRF: seit 2004)
  • Präsident Kommission Soziales und Gesellschaft Kanton Luzern (seit 2012)
  • Studium Rechtswissenschaften UNI Bern (2000) und Rechtsanwaltspatent in Luzern (2002)
  • Mediator in Ausbildung (CAS+, UNI Fribourg: www.cas-mediation.ch): www.dialogwerkstatt.ch
  • Rechtskonsulent www.dieadvokatur.ch
  • Leiter Zentrum für Menschenrechtsbildung (ZMRB) der PH Luzern (2008-2020)
  • Dozent und Teamverantwortlicher «Recht und Pflege» der XUND (2002-2019) Schwerpunkte: Kinderrechtsbildung, Menschenrechtsbildung, Digital Human Rights, Kinderrechte, Demokratiebildung, Partizipation und Anerkennung in Schulen und Institutionen, Datenschutz,

Verheiratet, Vater von vier Kindern im Alter von 8-15 Jahren.



Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln. 


Anmeldung

Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.