«Konflikt-Koffer»

Kreative Konfliktmoderation

Um genügend Zeit zum Üben und Vertiefen herzustellen und so den Transfer noch besser zu gewährleisten, haben wir uns entschlossen, dieses erfolgreiche  Seminar nun 2-tägig anzubieten!

Beschreibung

Konfliktmoderation ist das tägliche Brot in der SSA... und ist stets eine Chance für Begegnung, Wachstum und positive Veränderung!

Hast du Interesse an neuen lebendigen Ideen?
Möchtest du Parteien stärker ins Arbeiten bringen?
Erfolgserlebnisse - auch kleine - sichtbar werden lassen?


Lerninhalte

In diesem Seminar lernst du kreative und für die SSA hervorragend geeignete Methoden aus Sozialer Arbeit, Psychodrama und Verhaltenstherapie kennen. Dies für ganz unterschiedliche Settings und Zielgruppen der SSA, beispielsweise:

  • Konflikte zwischen SchülerInnen-Gruppen oder Einzelnen
  • Konflikte, in die die Eltern stark involviert sind
  • Konflikte zwischen SchülerInnen und einzelnen Lehrpersonen
  • Konflikte, die sich aus der Arbeit ergeben und in denen Sie selbst ins Visier geraten
  • Konflikte zwischen Erwachsenen

Dabei werden Abwandlungen für alle Altersgruppen, auch Kindergarten und Primarstufe, vorgestellt. Entwicklungspsychologisches Hintergrundwissen wird kurz und praxisnah vermittelt.

Feedbacks aus dem Kurs Februar 19

«Ich fand die Weiterbildung sehr spannend, kurzweilig, interessant, abwechslungsreich und ich habe es noch selten erlebt, dass eine Dozentin oder ein Dozent so viele Ideen an einem Tag weitergibt und somit nicht sparsam mit dem eigenen Wissen umgeht :-)» (Patricia Fuhrer, SSA Schöftland)
«Sehr tolle Inputs - sehr toll gespickt von den Erfahrungen von Judith - lebhaft» (Sandrine Ambauen, SSA Rain)
«Viele neue Herangehensweisen kennengelernt. Kann alle Inhalte anwenden.» (Angela Meyer, SSA Kriens)
«Ich nehme tatsächlich ein Köfferli mit. Es war sehr erfrischend.» (Julia Erazo, SSA Malters)


Referent/in: Judith Maschke

  • Diplom- Sozialarbeiterin (FH), Spiel- und Theaterpädagogin
  • Psychodramatherapeutin für Kinder, Jugendliche und Familien (DFP/PDH)
  • Supervisorin und Coach (DGSv)
  • Lehrbeauftragte der DHBW Stuttgart
  • Freie Praxis in Stuttgart
  • Weiterbildungsleitung «Soziales Lernen/Pädagogisches Psychodrama für SSA in Zürich»
  • Langjährige Erfahrung in der Strafffälligenhilfe und im sozialen Brennpunkt


Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln. 


Anmeldung

Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.