Verluste bewältigen

Wie die SSA unterstützen kann

Beschreibung

Schulsozialarbeitende werden in ihrem Berufsalltag mit unterschiedlichen Verlusterlebnissen konfrontiert. Das Thema kann in der Beratung mit Schülerinnen und Schülern, in Klassen und im Gespräch mit Lehrpersonen implizit mitschwingen oder explizit angesprochen werden. Verluste können auch das ganze Schulhaus betreffen (z.B. bei einem Todesfall). 
Manche Verluste geschehen für alle sichtbar (z.B., wenn jemand stirbt). Andere Verluste werden oftmals nicht als solche wahrgenommen (z.B. eine Scheidung, ein Klassen- oder Wohnungswechsel) und daher auch nicht bearbeitet. 

In dieser Weiterbildung werden drei Schwerpunkte bearbeitet:
In einem ersten Teil wird Wissen zu Verlust und Trauer vermittelt. Dabei wird auch sichtbar gemacht, wie wichtig eine Trauerbegleitung und -bearbeitung ist. Im Weiteren wird an konkreten Fallbeispielen herausgearbeitet, welche Instrumente und Methoden in der Schulsozialarbeit bei Verlust und Trauer hilfreich eingesetzt werden können und welche Grenzen zu beachten sind. In einem dritten Schwerpunkt wird der Fokus auf die Kooperation bei Verlusterleben gelegt. Zum Beispiel wird geschaut, was zum Gelingen einer Kooperation mit Lehrpersonen und Schulleitungen beitragen und welche weiteren Kooperationen hilfreich sein könnten. 

In der Weiterbildung werden Wissen und Techniken vermittelt und sollen Beispiele aus der Praxis der TN besprochen werden können. In der Weiterbildung wird - soweit möglich - auf die aktuellen Themen und Fälle der TN eingegangen.

Lerninhalte

  • Wissen zu Verlust und Trauer wird vermittelt

  • Hilfreiche Haltungen, Methoden und Instrumente für Trauerbegleitungen im Einzelsetting, bei Gruppen, Klassen oder im Schulhaus (insbesondere bei Todesfällen) werden kennengelernt. 

  • Hilfreiche Kooperationsmöglichkeiten im Schulhaus und darüber hinaus werden erarbeitet

  • Praxisnahe Bezüge und Handlungsoptionen werden hergestellt

Programm

Morgen: 
Wissensvermittlung und Trauerbegleitung (Haltung und Instrumente, Methoden im Einzelsetting)

Nachmittag:
Rituale für Gruppen, Klassen und im Schulhaus
Kooperationsmöglichkeiten
Besprechung von Beispielen der TN

Zielgruppe

Die Weiterbildung richtet sich in erster Linie an Schulsozialarbeitende. Gleichzeitig können auch interessierte Lehrpersonen teilnehmen. 
Die Kursleiterin bringt als Schulsozialarbeiterin Erfahrungen auf der Sekundarstufe I und II mit und wird Beispiele aus Ihrem Alltag einfliessen lassen. 

 


Referent/in: Annemarie von Allmen Kromer

Lehrerin, Sozialpädagogin (FH)

Langjährige Erfahrung in der Schulsozialarbeit (Sek I und Sek II)

Aktuell: Eigene Praxis in Reinach (BL)

  • Psychosoziale Beraterin (MAS Lösungs- und Kompetenzorientierung)
  • Supervisorin (BSO) und Coach (BSO)
  • Verschiedene Engagements als Referentin in der Erwachsenenbildung
  • Masterarbeit mit dem Titel: Beratung von Trauernden Jugendlichen (nach Verlust eines Elternteils, im Kontext der Schulsozialarbeit
  • Referentin in Weiterbildungen Palliative und Spiritual Care

 



Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln. 


Anmeldung

Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.