«Gewaltfreie Kommunikation in der Schulsozialarbeit»

2-tägige Weiterbildung auf Grundlage der Gewaltfreien Kommunikation

Daten

16. und 17. März 2022
 

Beschreibung

Herausfordernde Konstellationen und Momente sind in der Schulsozialarbeit keine Seltenheit. Kinder mit Steuerungsproblemen, hochstrittige Eltern, Mobbing und Konflikte in der Klasse, Vernachlässigung von Kindern, Unzufriedenheit mit LP, häusliche Gewalt usw. verlangen von den SSA*innen eine Haltung, die ihnen sowohl das Vertrauen der Beteiligten sichert, als auch Erleichterung und Unterstützung für die Leidtragenden mit sich bringt. Je nachdem, wie Sie sich als SSA*in ausdrücken und positionieren bzw. die betroffenen Player miteinander ins Gespräch bringen, ebnet oder erschwert es die Lösungswege.


Lerninhalte

In diesem zweitägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie mit der Haltung und den Methoden der Gewaltfreien Kommunikation die Akteure der verschiedenen Spannungsfelder einer Schule – Kinder, Lehrpersonen, Eltern, Schulleitung etc. – so zueinander zu führen, dass Verstehen und Kooperation möglich werden. Sie üben, die Bedürfnisse aller (auch die eigenen) im Blick zu behalten und Ihre Wertvorstellungen und möglichen Strategien so mitzuteilen, dass andere bereit sind, zu konstruktiven Lösungen beizutragen.

Sie werden einfache, aber effiziente Methoden kennenlernen, um auch in belastenden Situationen noch in Verbindung mit dem Gegenüber zu bleiben und dennoch Sorge zu schützenden Grenzen sowie zu Ihren eigenen Ressourcen zu tragen.

Beispiele für Themen, aus denen wir gemeinsam jene Schwerpunkte auswählen, die auf Grundlage der Gewaltfreien Kommunikation behandelt  und durch konkrete Übungen erlebbar werden:

  • Sich als SSA*in im Spannungsfeld SuS-LP-SL-Eltern kommunikativ positionieren
  • Schwierige Elterngespräche führen (z. B. mit verstrittenen oder verärgerten Eltern, Übergriffe thematisieren, Verdacht auf Gefährdung etc.)
  • Eigene Werte vertreten, ohne zu drohen oder zu strafen
  • Empathische Verbindung bei Kindern mit psychiatrischen Diagnosen
  • Verständnis ausdrücken, ohne einverstanden zu sein
  • Konfliktgespräche moderieren und mediieren
  • Umgang mit heftigen Emotionen und starken (Vor-) Urteilen von SuS, LP und Eltern
  • Grenzen der Zuständigkeit/Ressourcen klären

Referent/in: Michael Peuckert

Michael Peuckert ist Schulsozialarbeiter  sowie Trainer und Ausbilder für Gewaltfreie Kommunikation. Er führt eine eigene Beratungspraxis und ist in Schulen und Unternehmen als Mediator und Teamcoach unterwegs.



Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln. 


Anmeldung

Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.