NEU: «Resilienz und Beziehung - Wie wir Stress regulieren und innere Stabilität fördern»
Wissen über das autonome Nervensystem nutzen, um Verbindung und psychische Gesundheit zu stärken
Beschreibung
Jeden Tag sind wir mit herausfordernden Situationen konfrontiert, die unser Nervensystem aktivieren. Wie wir mit Stress umgehen und in Verbindung bleiben, hängt stark von unseren inneren und äußeren Ressourcen ab. In dieser zweitägigen Weiterbildung lernen Sie, wie das autonome Nervensystem auf Stress reagiert und welche Strategien zur Regulation beitragen.
Zentrale Themen sind die Aktivierungskurve, die Rolle von Gefühlen und die Bedeutung von Resilienz. Durch praxisnahe Übungen erfahren die Teilnehmenden, wie sie ihren eigenen Selbstkontakt stärken und Menschen in ihrem Arbeitskontext ressourcenorientiert begleiten können. Sie lernen, warum wir uns manchmal nicht verbunden fühlen und wie Sie durch Selbst- und Co-Regulation wieder in einen präsenten Zustand kommen, wodurch Kontakt wieder möglich ist.
Diese Weiterbildung verbindet wissenschaftlich fundiertes Wissen mit praxisnahen Methoden und richtet sich an Schulsozialarbeiter:innen, die Kinder, Jugendliche, Lehrpersonen und Eltern begleiten und ihre Kompetenz im Umgang mit Stress und Resilienz vertiefen möchten.
Lerninhalte
Die Teilnehmer:innen:
- Verstehen die Aktivierungskurve und die Funktionsweise des autonomen Nervensystems
- Erkennen, wie Stressregulation durch Beziehungserfahrungen unterstützt wird und lernen konkrete Tools der Co-Regulation
- Lernen, Emotionen als Wegweiser für Resilienz und Stabilität zu nutzen
- Erfahren die Auswirkungen von Entwicklungsmustern auf Beziehungsgestaltung
- Üben Selbstkontakt und Reflexion als Grundlage für innere Balance
- Transferieren ihr Wissen in den eigenen Arbeitskontext und tauschen sich aus
Anmeldeschluss: 31.07.2025
Referent/in: Natalie von Tscharner

Soziokulturelle Animatorin, Supervisorin, Coach und Mediatorin
Verschiedene Weiterbildungen zu Trauma, Nervensystem und Co-Regulation
Masterarbeit: Nervensystembasierte Team-Supervision
Mitgründerin von in:Relation www.inrelation.org
Unter anderem Berufserfahrung in der Schulsozialarbeit, Quartierarbeit und therapeutischem Heimkontext
Ort
Familynetwork , Brühlstrrasse 5, 4800 Zofingen, Seminarraum 1
Datum
04. September 2025
- 05. September 2025
Uhrzeit
09:00 – 17:00 Uhr
Kurskosten
760.00 CHF
630.00 CHF (Mitglieder)
Zielpublikum
SSA, die sich mit den Themen Stressregulation, Resilienz und Beziehung beschäftigen /SSA auf der KiGa-/Primar-/Oberstufe SSA und Fachpersonen aus psychosozialen Berufen
Zur Anmeldung
Allgemeine Bedingungen
Art. 1 Anmeldung
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat.
Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn
1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben,
2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und
3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat.
Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung.
Art. 3 Inhalt des Vertrages
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden.
Art. 4 Nachträgliche Anmeldung
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig.
Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung.
Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes:
-
bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung;
-
bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung;
-
bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden.
Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln.