30 Jahre Kinderrechte auf dem Bundesplatz und der SSAV mittendrin

Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie umfasst 54 Artikel, die auf den vier Grundprinzipien vom Recht auf Gleichbehandlung, Recht auf Wahrung des Kindeswohls, Recht auf Leben und Entwicklung und Recht auf Anhörung und Partizipation beruhen. Die Schweiz ratifizierte 1997 die UN Kinderrechtskonvention.

Doch ein grosses Problem, trotz vieler Veränderungen zum Positiven, bleibt weiterhin bestehen: Kinder und Jugendliche, wissen zu wenig über ihre Rechte.

Dem haben verschiedensten Organisationen, welche am 20. November 2019 auf dem Bundesplatz in Bern dabei waren, entgegengewirkt.

Neben UNICEF Schweiz und Liechtenstein, der Stiftung Pestalozzi Kinderdorf, Kinderschutz Schweiz hat auch der SSAV tatkräftig an einem Posten zum Thema «Recht auf Bildung» mitgewirkt.

Um gut lernen zu können benötigt es neben Unterrichtsmaterialien, guter Infrastruktur und Lehrpersonen, vor allem ein soziales Klassenklima. Dieses konnte an unserer Station getestet und teilweise auch auf die Probe gestellt werden. Neben Bewegungsspielen ging es um Konzentration, gute Absprachen und gegenseitiger Hilfsbereitschaft.

Es hat uns sehr gefreut zu hören, dass die Schulsozialarbeit ein Begriff bei fast allen Klassen und Kindern war, wenn auch in den verschiedensten Formen umgesetzt und ausgeführt wird.

Insgesamt haben über 40 Schulklassen aus der ganzen Schweiz mit Kindern und Jugendlichen von 9 bis 18 Jahren an dieser Aktion teilgenommen. Es war ein toller Tag, mit vielen lachenden Gesichtern, aber auch ernsthaften Gesprächen.

Der schönste Satz eines Kindes an diesem Tag war: «Ich bin stolz ein Kind sein zu dürfen und Rechte zu haben».

 

Für den Vorstand des SSAV

Anja Bergk