Erfolg des SSAV auf struktureller Ebene – Vernehmlassungsprozess AIG

Der SSAV-Vorstand wurde angefragt, sich im Vernehmlassungsprozess zum Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) anfangs 2018 zu positionieren. Wir haben dies getan, wobei wir uns im Vorentwurf der Gesetzesrevision auf einen konkreten Artikel bezogen haben:

Art. 82c Meldung von Disziplinarmassnahmen der Schulbehörden (Art. 97 Abs. 3 Bst. d quater AIG)
1 Die Schulbehörden melden bei Ausländerinnen und Ausländer der kantonalen Migrationsbehörde unaufgefordert Entscheide über erteilte definitive Schulausschlüsse sowie vorübergehende Schulausschlüsse.
2 Absatz 1 ist nicht anwendbar, wenn die betroffene Schülerin oder Schüler über keinen rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz verfügt.

Im erläuternden Bericht zum Gesetzesentwurf wird angedeutet, dass die Massnahme des Schulausschlusses mit der grundsätzlichen Integrationsfähigkeit eines Kindes, bzw. eines Jugendlichen zusammenhängt. Dieser Zusammenhang ist aus der Sicht des Vorstandes absolut kritisch zu betrachten (die ausführliche Stellungnahme vom März 2018 findet ihr hier). Übrig geblieben von diesem Artikel ist im geltenden AIG (in Kraft seit 1.1.2019) nur noch Folgendes:

Art. 97 AIG Amtshilfe und Datenbekanntgabe
1 Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Behörden unterstützen sich gegenseitig in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie erteilen die benötigten Auskünfte und gewähren auf Verlangen Einsicht in amtliche Akten.
2 Andere Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sind verpflichtet, die für den Vollzug dieses Gesetzes notwendigen Daten und Informationen auf Verlangen den Behörden nach Absatz 1 bekannt zu geben.
3 Der Bundesrat bestimmt, welche Daten den Behörden nach Absatz 1 gemeldet werden müssen bei:
(...)

dquater.5 Disziplinarmassnahmen von Schulbehörden;
dquinquies.6 Massnahmen von Kindes- und Erwachsenenschutz-behörden;
(…)

Wir erachten es nach wie vor als problematisch, wenn die Schule Daten zu Handen der Migrationsbehörde aushändigt, doch erlaubt die definitive Version des AIG aus unserer Sicht deutlich mehr Handlungsspielraum in der Praxis, was als Erfolg zu werten ist. Die strukturelle Diskriminierung und Stigmatisierung von Kindern und Jugendlichen muss mit allen Mitteln verhindert werden, wofür sich der SSAV-Vorstand tatkräftig einsetzt. An dieser Stelle möchten wir uns auch bei AvenirSocial bedanken, die uns auf die Möglichkeit dieser Vernehmlassungsantwort hingewiesen haben.

Stellungnahme zum Vorentwurf der Gesetzesrevision zum Ausländergesetz