Gewaltfreie Erziehung - ZGB Gesetzesänderung - Antwort des SSAV

Das Zivilgesetzbuch soll geändert werden. Die "Gewaltfreie Erziehung" wird darin verankert. Wir durften an der Veranstaltung von Kinderschutz Schweiz mitdiskutieren, welche Bedeutung diese Gesetzesänderung hat. Im Rahmen der Gespräche an dieser Veranstaltung wurde deutlich, dass es Kniffe gibt, auf die in der genauen Gesetzesformulierung geachtet werden muss. Der SSAV hat sich in seiner Vernehmlassungsantwort sowohl mit weiteren Verbänden aber auch Behörden und Fachstellen abgesprochen und diese fristgerecht eingereicht. Mit der Gesetzesänderung an sich wird ein Wertewandel angestrebt - die Frage ist jetzt allerdings, wie "gross" dieser Wertewandel bereits auf der Ebene des Bundesrates vollzogen wird. Die weiteren Schritte in der Gesetzgebung werden lange dauern - wir erwarten erst 2025 Neuerungen dazu. Unsere Vernehmlassungsantwort steht öffentlich zur Verfügung.

2023.11.23 Stellungnahme SSAV.pdf