Vernehmlassungsantwort des SSAV zur Teilrevision des Gesetzes über die Volksschulbildung des Kanton Luzern

Der SSAV begrüsst die geplante obligatorische Verankerung der Schulsozialarbeit auf Primar- und Sekundarstufe, welche die Teilrevision des Gesetzes über die Volksschulbildung des Kanton Luzerns vorsieht und hat in einer Vernehmlassungsantwort eine Stellungsnahme gemacht.

Die Verankerung der Schulsozialarbeit als obligatorische Aufgabe der Gemeinden, ist aus Sicht des SSAV absolut begrüssenswert und wichtig. Unserem Verständnis nach ist die Schulsozialarbeit vor allem aber ein Beratungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe – mit der sie eng vernetzt sein sollte und dementsprechend kooperiert. Wenn Schulsozialarbeit aber über die Dienststelle Volksschulbildung organisiert werden soll, möchten wir anregen, die Anforderungen/Voraussetzungen und Angebote/Aufgaben der Schulsozialarbeit in der Verordnung über die Schuldienste (SRL 408) genauer zu umschreiben. Dazu hat der SSAV in der Vernehmlassungsantwort genauere Ausführungen vorgenommen.