«Schlupsi, dein innerer Schiedsrichter»

Konzept und Praxis

Beschreibung

Wie können wir unsere Kinder darin bestärken, sich zu selbstbewussten und gleichzeitig empathischen Menschen zu entwickeln? Wie können wir ihnen so komplexe Abläufe wie die Entstehung von Moralvorstellungen oder die Wahrnehmung des körpereigenen Selbstschutzes vor Gefahren altersgerecht und mit viel Spass vermitteln?

Mit «Schlupsi, dein innerer Schiedsrichter» ist es nun gelungen ein kindgerechtes Konzept zu entwickeln, welches genau diese Anforderungen erfüllt. Die Idee von «Schlupsi, dein innerer Schiedsrichter» ist es Kindern ab 4 Jahren mit Hilfe von speziell entwickelten Übungen und liebevoll gestalteten Arbeitsmaterialien eine positive Grundeinstellung zu ihren eigenen Gefühlen zu vermitteln und prosoziales Verhalten zu bestärken.

Weitere Informationen über «Schlupsi, dein innerer Schiedsrichter» finden Sie unter: www.schlupsi.de


Lerninhalte

In dem hier angebotenen Workshop sollen die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten des Konzepts «Schlupsi dein innerer Schiedsrichter» und den kürzlich erschienenen Gefühlskarten anhand von praktischen Übungen vorgestellt werden (Mitmachen ist natürlich absolut erwünscht!). Zudem werden wir zusammen überlegen, wie Schlupsi für die tägliche Arbeit bestmöglich genutzt werden kann.

Ein weiterer Teil des Workshops wird sich mit den neuen Medien, wie Smartphone und Internet beschäftigen. Denn gerade in Zeiten, in denen sich Kinder immer eigenständiger im Internet bewegen ist es wichtig, dass sie auch hier Unterstützung und Aufklärung erhalten. Glücklicherweise funktionieren Schlupsis Signale auch im Internet. Zu diesem Zweck werden in dem zweiten Teil des Workshops innovative Methoden vorgestellt, um die Kinder dabei zu unterstützen ihr Surfverhalten zu reflektieren. Spezielle Vorkenntnisse der Teilnehmenden sind hierbei nicht nötig.


Referent/in: Manuel Vieler

  • Diplom-Sozialarbeiter und Deeskalationstrainer
  • Er studierte an der EFH-Bochum und arbeitet seit mehreren Jahren in der flexiblen ambulanten Erziehungshilfe sowie als Schulsozialarbeiter.
  • Im Rahmen von mehreren Fortbildungen und Eigenstudien gelang es ihm zusammen mit Freunden das Konzept «Schlupsi, dein innerer Schiedsrichter» zu entwickeln, welches in Deutschland bereits in vielen Schulen und Kindergärten genutzt wird.
  • Zudem hält er regelmässig Vorträge und Workshops zum Thema «Internetsicherheit für Kinder und Jugendliche».


Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln.