«Haltung in Konflikten»

Die Verkörperung «Neuer Autorität»

Kurszeiten

 Tag 1: 09.30 Uhr — 18.00 Uhr
 Tag 2: 09.00 Uhr — 18.00 Uhr
 Tag 3: 09.00 Uhr — 14.00 Uhr

 

Beschreibung

In Konflikten mit Kindern und Jugendlichen prallen manchmal unterschiedliche Welten
aufeinander, die scheinbar nicht miteinander vereinbar sind. Meistens halten wir das für
hinderlich. Doch Konflikte können wichtige Funktionen haben, indem sie Energie freisetzen,
die Kreativität erhöhen oder festgefahrene Strukturen lösen.
Sich in solchen Konflikten als wirksam und effektiv zu erleben, setzt voraus, dass man für
sich selbst klar ist. Wir können jungen Menschen nur Halt geben, wenn wir Haltung zeigen
und sich die Kinder und Jugendlichen darauf einlassen. Dazu braucht es Werte, Präsenz und
Wertschätzung. Haim Omer nennt diese Haltung „Neue Autorität“.
Unser Körper spielt im Konflikt eine entscheidende Rolle. Durch Worte, Gesten, Mimik und
Raumverhalten nehmen wir einen Status ein, der konfrontierend oder deeskalierend wirkt. Je
nach Situation ist das eine oder andere gefragt.

In diesem Seminar lernen Sie die Sprache Ihres Körpers besser verstehen und üben das
bewusste Einsetzen von Körperstatus mit theaterpädagogischen Mitteln ein. Sie erhalten
methodische Grundlagen für mehr Leichtigkeit in Konflikten.


Lerninhalte

Die Wirkung des Körpers in Konflikten

  • Körpergefühl und Blickverhalten
  • Die natürliche Atmung
  • Die Rolle der Emotionen
  • Funktion und Chancen von Konflikten

Der Körperstatus

  • Statusverhalten nach Rudi Rhode
  • Deeskalationsstrategien

Die pädagogische Haltung

  • Präsenz
  • Autoritative Führung
  • Trennung von Verhalten und Personen

Sie können davon ausgehen, dass Sie nach dem Seminar …

  • Ihre pädagogische Rolle klarer haben
  • für zukünftige Konflikte gestärkt sind
  • Ihre pädagogische Führung mit mehr Präsenz durchführen
  • sich Ihre wertschätzende Haltung weiter verbessert hat


Folgende Techniken werden zur Vermittlung der Seminarinhalte angewandt:

  • Aktivierende Übungen
  • Theorie- und Reflexionsarbeit
  • Entspannungstechniken
  • Wahrnehmungsübungen
  • Improvisation

Referent/in: Stephan Eckl und Jörg Breitweg

  • Herr Stephan Eckl: Theaterleitung, Künstler, Regisseur, Schauspieler, Autor, Ausbilder für Schauspiel und Theaterpädagogik, Yoga- und Atemlehrer
  • Herr Jörg Breitweg: Dipl. Sozialpädagoge (FH), Referent für Gewaltprävention bei der Aktion Jugendschutz


Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln.