«Können Kinder Konflikte klären?»

Kinder, Jugendliche undErwachsene unterstützen Konflikte kompetent zu lösen

Anreise

Es wird empfohlen, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Ab Hauptbahnhof Zürich Tram benutzen. Ab Bahnhof Stadelhofen ca. 7 Minuten Fussweg. Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Hohe Promenade, Parkhaus Opera oder Parkhaus Urania. Detaillierte Informationen für die Anreise siehe https://www.karldergrosse.ch/karl/kontakt.

 

Beschreibung

Konflikte lösen gehört zum Alltag der Schulsozialarbeit. Dafür gibt es verschiedene Modelle, die in etwa folgende Schritte umfassen: „Was war?“, „Wie geht´s?“, „Ideen?“ und „Lösung!“. Das klingt einfach, logisch und praktikabel. In der Praxis zeigt es sich jedoch oft als anspruchsvoll und herausfordernd.

Diese Schritte sind nur ein Modell (= ein Vorgehen), das dann wirksam und hilfreich wird, wenn wir es souverän und flexibel einsetzen können – wie ein Musikinstrument, das man erst lernen und üben muss, um es virtuos bespielen zu können. Nur das Notenblatt und das Instrument zu kennen ist nicht ausreichend.

Erst wenn die vier Schritte mit Hintergrundwissen, konkreten Tools und praxiserprobten Inputs bereichert werden, wird das Vorgehen zum Leben erweckt und es wird möglich mit ihr «virtuos» zu arbeiten.

An dieser Weitebildung werden die vier Schritte mit praxisbewährten Perlen aus unterschiedlichen Ansätzen, wie z.B. LOA (Lösungsorientiertes Arbeiten), Chili
(Gewaltprävention SRK), ZRM (Zürcher Ressourcenmodell), Peacemaker (NCBI) und mehr bereichert.

Und, ja: Kinder, Jugendliche und Erwachsene können mit diesen vier Schritten Konflikte lösen, wenn sie das nötige Konfliktwissen haben und wirklich konfliktkompetent sind.
Unsere Aufgabe als Schulsozialarbeitende besteht nicht (nur) darin, mit Kindern und Jugendlichen Konflikte zu lösen, sondern sie zu befähigen es selbst zu tun.
 


Lerninhalte

Bei dieser Weiterbildung bekommst du einerseits ganz konkretes Handwerkszeug, um Konflikte situationsangepasst bearbeiten zu können.

  • Damit kannst du auch Kinder und Jugendliche schulen ihre eigenen Konflikte zu lösen oder die Konfliktlösung anderer Kinder zu begleiten.
  • Andererseits lernst du Inputs kennen, um Konfliktkompetenz als Bildungsangebote in Klassen anzubieten.
  • Die Inhalte eignen sich ebenfalls, um sie in einem Schulhaus als Gewaltpräventionsmodell zu implementieren.

Neben theoretischen Inputs werden wir die Inhalte praktisch üben, weshalb ich dich bitte einige Konfliktbeispiele aus deinem (schulischen) Alltag mitbringen. 


Referent/in: Sarah Broghammer

Aktuelle Berufliche Tätigkeiten

  • Seit 2003 als SSA tätig
  • Coachingpraxis für Privatpersonen, SSAs & Schulangestellte
  • Weiterbildungen, Workshops, Vorträge zu verschiedenen Themen der Schulsozialarbeit

Aus- und Weiterbildungen

  • Diplom-Psychologin
  • Systemischer Coach
  • Erlebnispädagogin
  • Chili-Fachperson

Weiterbildungen in:
Peacemaker
Schüler-Streitschlichter
LOA (Lösungsorientiertes Arbeiten)
ZRM (Zürcher Ressourcenmodell)
Psychodrama
Triadisches Prinzip
PEP (Prozess- und Embodimentfokussierte Psychologie)



Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln.