«Vom Icebreaker bis zum Teamturbo - Spiele für alle Fälle»

Spiele für Gruppen und Klassen: kennenlernen, ausprobieren, gezielt einsetzen und nutzen

Anreise

Es wird empfohlen, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Ab Hauptbahnhof Zürich Tram benutzen. Ab Bahnhof Stadelhofen ca. 7 Minuten Fussweg. Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Hohe Promenade, Parkhaus Opera oder Parkhaus Urania. Detaillierte Informationen für die Anreise siehe https://www.kulturhaus-helferei.ch/kontakt

 

Beschreibung

Beim Spielen mit Gruppen und Klassen werden im lockeren Kontext wichtige Kompetenzen
trainiert:

Miteinander spielen macht Spass, fördert das Gemeinschaftsgefühl, weckt auf, schult soziale Kompetenz, fokussiert die Aufmerksamkeit, optimiert die Kommunikation, beflügelt das Engagement, steigert die Interaktion, bekräftigt das Selbstbewusstsein, verbessert den Umgang, baut die Teamfähigkeit aus, erweiterte Konfliktlösestrategien, vertieft Wahrnehmung, schärft Kompromissfähigkeit, kurbelt die Motivation an, festigt das Selbstvertrauen, trainiert soziale Entwicklung, bündelt die Konzentration, formt die
Persönlichkeit, verfeinert die soziale Interaktion, regt kritisches Denken an, poliert Problemlösefähigkeiten auf, stärkt die Zugehörigkeit, kultiviert Entscheidungsfindungen,
intensiviert Empathie, lockert die Stimmung auf, schafft gute Atmosphäre, usw. usw.


Je nach Gruppe, Setting und aktueller Situation macht es Sinn, andere Spiele anzubieten. Dafür ist ein gewisses Repertoire an Spielen notwendig. Je besser wir diese kennen, desto mehr Kapazität haben wir, um auf Gruppendynamiken und das Verhalten einzelner Kinder zu achten.


Mein Fokus liegt dabei auf Spielen, die einfache Regeln haben, wenig bis kein Material benötigen und möglichst an verschiedenen Orten spielbar sind.


Lerninhalte

Kennenlernen & ausprobieren
An diesem Tag lernst du Spiele für unterschiedliche Gelegenheiten kennen: Warm-Ups, zum Kennenlernen, um die Gruppe «aufzuwecken» oder die Konzentration zu bündeln und natürlich auch Kooperationsspiele und Spiele zum sozialen Lernen.
Wir werden alle Spiele ausprobieren und wer möchte, darf die Gelegenheit nutzen und sich im Erklären und Anleiten üben. Wo, wenn nicht in diesem Rahmen können wir üben und gefahrlos heiter scheitern?


Beobachten & analysieren
Spiele können auch genutzt werden, um zu analysieren, wo eine Gruppe steht: Wer nimmt welche Position und Rolle ein? Welche Gruppendynamiken gibt es? Wer setzt sich durch, wer wird nicht gehört? Usw.


Bewusst machen & justieren
Gruppendynamische Prozesse, die beim Spielen ablaufen, können über Auswertungs- und Reflexionsmöglichkeiten thematisiert und bearbeitet werden. Dadurch wird es möglich, eigens Verhalten zu erkennen und zu verändern.


Referent/in: Sarah Broghammer

Aktuelle Berufliche Tätigkeiten

  • Seit 2003 als SSA tätig
  • Coachingpraxis für Privatpersonen, SSAs & Schulangestellte
  • Weiterbildungen, Workshops, Vorträge zu verschiedenen Themen der Schulsozialarbeit

Aus- und Weiterbildungen

  • Diplom-Psychologin
  • Systemischer Coach
  • Erlebnispädagogin
  • Chili-Fachperson

Weiterbildungen in:

  • Peacemaker
    Schüler-Streitschlichter
    LOA (Lösungsorientiertes Arbeiten)
    ZRM (Zürcher Ressourcenmodell)
    Psychodrama
    Triadisches Prinzip
    PEP (Prozess- und Embodimentfokussierte Psychologie)



Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln.