«Schlupsi, dein innerer Schiedsrichter»

Konzept und Praxis

Beschreibung

Wie können wir unsere Kinder darin bestärken, sich zu selbstbewussten und gleichzeitig empathischen Menschen zu entwickeln? Wie können wir ihnen so komplexe Abläufe wie die Entstehung von Moralvorstellungen oder die Wahrnehmung des körpereigenen Selbstschutzes vor Gefahren altersgerecht und mit viel Spass vermitteln?

Mit «Schlupsi, dein innerer Schiedsrichter» ist es nun gelungen ein kindgerechtes Konzept zu entwickeln, welches genau diese Anforderungen erfüllt. Die Idee von «Schlupsi, dein innerer Schiedsrichter» ist es Kindern ab 4 Jahren mit Hilfe von speziell entwickelten Übungen und liebevoll gestalteten Arbeitsmaterialien eine positive Grundeinstellung zu ihren eigenen Gefühlen zu vermitteln und prosoziales Verhalten zu bestärken.

Weitere Informationen über «Schlupsi, dein innerer Schiedsrichter» finden Sie unter: www.schlupsi.de

 


Lerninhalte

  • Vorstellung des Konzepts „Schlupsi, dein innerer Schiedsrichter“.

  • Durchführung und Reflektion von praktischen Übungen im Rahmen der konzeptionellen Arbeit mit Schlupsi. 

  • Erprobung von „Impact-Techniken“ und Teamübungen für den täglichen Gebrauch.

  • Erarbeitung von Übungen zum Thema Gewalt, Ausgrenzung und gruppendynamischen Prozessen.

  • Vorstellung eines beispielhaften Ablaufplans für ein Klassen/ Gruppenprojekt.

  • Kennenlernen von „Schlupsis Gefühlskarten“.

  • Erprobung von speziellen Spieltechniken für Schlupsis Handpuppe.

 

 


Referent/in: Manuel Vieler

  • Sozialarbeiter/Pädagoge und Deeskalationstrainer

  • Studium der Sozialen Arbeit an der EVH-Bochum. 

  • Langjährige Erfahrung in der flexiblen ambulanten Erziehungshilfe sowie als Schulsozialarbeiter in Grundschulen und Kindergärten.

  • Regelmäßige Durchführung von Teambildenden-Maßnahmen, Klassenprojekten und Einzelberatung.

  • Entwickler des Konzepts „Schlupsi, dein innerer Schiedsrichter“.

  • Gründer des Unternehmens „Inpathia“

  • Referent und Fortbildungsleiter für Teambildende Maßnahmen in Deutschland und der Schweiz.



Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln.