«Gesprächsführung für die Schulsozialarbeit – Beratungskompetenz und Konfliktlösung»
2-tägige Weiterbildung auf Grundlage von Gewaltfreier Kommunikation und Lösungsorientierung
Anreise
Es wird empfohlen, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Ab Hauptbahnhof Zürich Tram benutzen. Ab Bahnhof Stadelhofen ca. 7 Minuten Fussweg. Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Hohe Promenade, Parkhaus Opera oder Parkhaus Urania. Detaillierte Informationen für die Anreise siehe https://www.kulturhaus-helferei.ch/.
Beschreibung
Wie können Schulsozialarbeiter wirksam kommunizieren, wenn herausfordernde Situationen oder Konstellationen im Schulalltag einen unter Handlungsdruck setzen? Wenn es darum geht, bei Kindern mit Steuerungsproblemen, hochstrittigen Eltern, häuslicher Gewalt, Mobbing oder Konflikten im Klassenzimmer eine Verhaltensveränderung zu initiieren? Je nachdem, wie Sie sich als Schulsozialarbeiter*in ausdrücken und positionieren bzw. die betroffenen Player miteinander ins Gespräch bringen, ebnet oder erschwert es die Lösungswege.
Lerninhalte
In diesem zweitägigen Seminar lernen Sie die Haltung und die Methoden der Gewaltfreien Kommunikation und der Lösungsorientierung anwendungsbezogen kennen und erfahren, wie Sie mit den Akteuren der verschiedenen Spannungsfelder der Schule – Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Eltern, Schulleitung etc. – so ins Gespräch kommen, dass Kooperation und Lösungen möglich werden. Sie üben, die Bedürfnisse aller (auch die eigenen) im Blick zu behalten und Ihre Wertvorstellungen und möglichen Strategien so mitzuteilen, dass andere bereit sind, zu konstruktiven Ergebnissen beizutragen.
Sie werden lernen, auch in belastenden Situationen in Verbindung mit dem Gegenüber zu bleiben und dennoch klare Grenzen zu ziehen, sowie Sorge zu Ihren eigenen Ressourcen zu tragen.
Beispiele für Themen, aus denen wir Schwerpunkte auswählen und durch konkrete Übungen erlebbar werden lassen können:
- Im Beratungskontext mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung mittels empathischer Kommunikation Vertrauen schaffen und klare Ziele herausarbeiten
- Schwierige Elterngespräche lösungsorientiert führen (z. B. mit verstrittenen oder verärgerten Eltern, bei Verdacht auf Gefährdung, Übergriffen und Gewalt thematisieren, etc.)
- Interventionen bei Ausgrenzung und Mobbing
- Konflikte durch Mediation lösen
- Empathie in leidvollen oder emotional belastenden Situationen ausdrücken; Unterstützung mobilisieren
- Klar und authentisch bleiben, wenn es darum geht, Grenzen zu setzen
- Ressourcen bei Selbstwertproblemen aktivieren
Anmeldeschluss: 20.10.2025
Referent/in: Michael Peuckert

Michael Peuckert ist Schulsozialarbeiter sowie Trainer und Ausbilder für Gewaltfreie Kommunikation. Er führt eine eigene Beratungspraxis, arbeitet für die KESB als Mediator und ist in Schulen und Unternehmen als Coach und Supervisor tätig.
Ort
Kulturhaus Helferei, Kirchgasse 13, 8001 Zürich
Datum
27. November 2025
- 28. November 2025
Uhrzeit
09:00 – 17:00 Uhr inkl. Mittagspause
Kurskosten
760.00 CHF
630.00 CHF (Mitglieder)
Zur Anmeldung
Allgemeine Bedingungen
Art. 1 Anmeldung
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat.
Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn
1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben,
2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und
3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat.
Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung.
Art. 3 Inhalt des Vertrages
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden.
Art. 4 Nachträgliche Anmeldung
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig.
Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung.
Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes:
-
bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung;
-
bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung;
-
bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden.
Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln.