NEU! "Schulische Inklusion von ‘verhaltensauffälligen’ Kindern und Jugendlichen "
Online Fachvortrag und Austausch
Nach Überweisung der Kurskosten wird der Link für das Zoom-Meeting bekanntgegeben.
Die Zahlung des Beitrages berechtigt die angemeldete Person zur Teilnahme am Webinar.
Beschreibung
Der Fachvortrag widmet sich der Thematik «Verhaltensauffälligkeiten» aus den ergänzenden Perspektiven von Pädagogik und Sozialer Arbeit und unterschiedlichen fachlichen Bezügen. Wir befassen uns damit aus den disziplinspezifischen Zugängen hin zu einer ganzheitlichen Perspektive und dem Zusammenhang von Inklusion und Integration. Neben der Diskussion und Einblicken in Praxisansätzen thematisieren wir gelingende Kooperationsbedingungen an inklusiven Schulen.
Lerninhalte
- Theorie-Input; «Verhalten» aus der Sicht der Sozialen Arbeit und der Pädagogik. Gegenüberstellung und Schnittmengen im Verständnis.
- Falltransfer; Gelingensfaktoren in Praxissituationen. Diskussion von Herausforderungen und Lösungsansätzen im Praxis-Alltag.
- Theorie-Input zu Gelingensfaktoren von «inklusiver Kooperation» und deren kritische Diskussion
Referent/in: Martina Good

- MSc Soziale Arbeit FH. Ich habe mich in meiner beruflichen Tätigkeit sowohl als SSA, wie auch als Sozialpädagogin im Heim- und Schulkontext bereits mit den Themen befasst.
- Seit 2016 bin ich im Vorstand des SSAV
- Seit 2017 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Departement Soziale Arbeit der Fachhochschule in St. Gallen. Dort unterrichte ich im Bachelorstudiengang diverse Themen und verantworte beide Lehrgänge CAS Schulsozialarbeit und CAS Schulsozialpädagogik.
- Über meine Tätigkeiten in der Forschung, als Beraterin und mein fachpolitisches Engagement bin ich national und international mit der Praxis und Wissenschaft vernetzt und beschäftige mich mit Bildungsfragen und Bildungsgerechtigkeit.
Ort
Zoom-Meeting
Datum
04. June 2025
- 04. June 2025
Uhrzeit
13:30 - 15:30
Kurskosten
60.00 CHF
40.00 CHF (Mitglieder)
Zielpublikum
SSA, SSP, SL, SHP, LP
Zur Anmeldung
Allgemeine Bedingungen
Art. 1 Anmeldung
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat.
Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn
1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben,
2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und
3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat.
Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung.
Art. 3 Inhalt des Vertrages
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden.
Art. 4 Nachträgliche Anmeldung
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig.
Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung.
Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes:
-
bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung;
-
bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung;
-
bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden.
Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln.