«Können Kinder Konflikte klären»
Im Kurs werden Inhalte, Methoden und konkrete Tools vorgestellt, die Kinder, Jugendliche und Erwachsene benötigen, um Konflikte selbst lösen zu können. Er setzt sich aus einem Potpourri vieler verschiedener Methoden und Ansätze zusammen.
Beschreibung
Konflikte lösen gehört zum Alltag der Schulsozialarbeit. Dafür gibt es verschiedene Modelle, die in etwa folgende Schritte umfassen: „Was war?“, „Wie geht´s?“, „Ideen?“ und „Lösung!“. Das klingt einfach, logisch und praktikabel. In der Praxis zeigt es sich jedoch oft als anspruchsvoll und herausfordernd.
Diese Schritte sind nur ein Modell (= ein Vorgehen), das erst dann wirksam und hilfreich wird, wenn wir es souverän und flexibel einsetzen können – wie ein Musikinstrument, das man erst lernen und üben muss, um es virtuos bespielen zu können. Nur das Notenblatt und das Instrument zu kennen ist nicht ausreichend.
Erst wenn die vier Schritte mit Hintergrundwissen, konkreten Tools und praxiserprobten Inputs bereichert werden, wird das Vorgehen zum Leben erweckt und es wird möglich mit ihr «virtuos» zu arbeiten.
An dieser Weitebildung werden die vier Schritte mit praxisbewährten Perlen aus unterschiedlichen Ansätzen, wie z.B. LOA (Lösungsorientiertes Arbeiten), Chili (Gewaltprävention SRK), ZRM (Zürcher Ressourcenmodell), GFK (Gewaltfreie Kommunikation) und mehr bereichert.
Und, ja: Kinder, Jugendliche und Erwachsene können mit diesen vier Schritten Konflikte lösen, wenn sie das nötige Konfliktwissen haben und konfliktkompetent sind. Unsere Aufgabe als Schulsozialarbeitende besteht nicht (nur) darin, mit Kindern und Jugendlichen Konflikte zu lösen, sondern sie zu befähigen es selbst zu tun.
Lerninhalte
- Bei dieser Weiterbildung bekommst du einerseits ganz konkretes Handwerkszeug, um Konflikte situationsangepasst bearbeiten zu können.
- Damit kannst du auch Kinder und Jugendliche schulen ihre eigenen Konflikte zu lösen oder die Konfliktlösung anderer Kinder zu begleiten.
- Andererseits lernst du Inputs kennen, um Konfliktkompetenz als Bildungsangebote in Klassen anzubieten.
- Die Inhalte eignen sich ebenfalls, um sie in einem Schulhaus als Gewaltpräventionsmodell zu implementieren.
Neben theoretischen Inputs werden wir die Inhalte praktisch üben. Es gibt Raum, um eigene Fragen und Beispiele einzubringen oder Vertiefungen zu wünschen.
Anmeldeschluss: 20. August 2026
Referent/in: Sarah Broghammer

Aktuelle Berufliche Tätigkeiten
- Schulsozialarbeiterin (seit 2003)
- Selbständig als Supervisorin, Coach und Weiterbildnerin (seit 2022)
Aus- und Weiterbildungen
- Diplom-Psychologin
- Systemischer Coach
- Erlebnispädagogin
- PEP®-ologin
Weiterbildungen in:
- Chili (Gewaltprävention vom SRK), Peacemaker (NCBI), Schüler-Streitschlichter (Konflikt-Kultur)
- LOA (Lösungsorientiertes Arbeiten)
- ZRM (Zürcher Ressourcenmodell)
- Pädagogisches Psychodrama
- Triadisches Prinzip
Ort
Familynetwork, Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen
Datum
25. September 2026
- 26. September 2026
Uhrzeit
09:00 – 17:00 Uhr inkl. Mittagspause
Kurskosten
760.00 CHF
630.00 CHF (Mitglieder)
Zielpublikum
SSAs, welche sich mit den Themen «Konfliktlösung» und «Konfliktkompetenz» beschäftigen. SSA auf Primarstufe SSA auf der KiGa-und Oberstufe müssen evtl. die Materialen noch etwas anpassen. SSA und SL und/oder LPs ihrer Schulhäuser Jugendarbeiter:innen und andere interessierte Personen
Zur Anmeldung
Allgemeine Bedingungen
Art. 1 Anmeldung
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat.
Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn
1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben,
2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und
3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat.
Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung.
Art. 3 Inhalt des Vertrages
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden.
Art. 4 Nachträgliche Anmeldung
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig.
Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung.
Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes:
-
bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung;
-
bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung;
-
bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden.
Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln.