«Aus der Trickkiste einer alten Häsin»

Abschauen, Ausprobieren, Mitnehmen und Nachmachen ausdrücklich erwünscht! Dieser Kurs lädt dich ein, aus einer gut gefüllten Schatzkiste zu schöpfen: Best Practice aus 25 Jahren SSA-Erfahrung

Beschreibung

Dich erwartet ein Tag voller praxiserprobter Ideen, Werkzeuge und Herangehensweisen, die du nicht nur kennenlernst, sondern wir auch praktisch ausprobieren. Gleichzeitig werfen wir einen Blick auf Haltungen, Hintergründe und Fragen der Rollenklärung – als solides Fundament für deine Arbeit.

Der Fokus liegt auf unterschiedlichen Beratungssettings, der Arbeit mit Klassen an personalen und sozialen Kompetenzen sowie Fragen der Auftragsklärung.

Was dir entspricht, darfst du gerne mitnehmen. Was nicht passend ist, lässt du einfach liegen. Such dir die Perlen heraus, die dich ansprechen, und mach sie zu deinen eigenen.
Ziel ist es, dass du mit einem gefüllten „Werkzeugkoffer“ nach Hause gehst – mit konkreten Ansätzen, die du direkt in deinen Alltag integrieren kannst.

Freu dich also auf einen kurzweiligen, lebendigen und praxisnahen Tag, der sich auch an dem orientiert, was dich und die Gruppe gerade bewegt.

Eigene Themenwünsche kannst du bis drei Wochen vor Kursbeginn einbringen. Sende diese einfach per Mail an: info@ssav.ch. Auch am Kurstag wird es Raum für aktuelle Anliegen geben.


Lerninhalte

  • Die Teilnehmenden erhalten Einblick in bewährte Ansätze aus meiner Praxis und sind eingeladen, eigene Erfahrungen und Ideen einzubringen.
  • Die Herangehensweisen werden in Kleingruppen direkt erprobt – denn Lernen geschieht durch Erfahrung.
  • Ziel ist es, konkrete, praxisnahe Tools kennenzulernen, auszuprobieren und anschliessend in den eigenen Arbeitsalltag zu integrieren.

 

Anmeldeschluss: 10. Dezember 2026

 

 


Referent/in: Sarah Broghammer

Aktuelle Berufliche Tätigkeiten

  • Schulsozialarbeiterin (seit 2003)
  • Selbständig als Supervisorin, Coach und Weiterbildnerin (seit 2022)

Aus- und Weiterbildungen

  • Diplom-Psychologin
  • Systemischer Coach
  • Erlebnispädagogin
  • PEP®-ologin

Weiterbildungen in:

  • Chili (Gewaltprävention vom SRK), Peacemaker (NCBI), Schüler-Streitschlichter (Konflikt-Kultur)
  • LOA (Lösungsorientiertes Arbeiten)
  • ZRM (Zürcher Ressourcenmodell)
  • Pädagogisches Psychodrama
  • Triadisches Prinzip


Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln.