Neu: 4-tägige Weiterbildung «Schulsozialarbeit mit Haltung und Herz»

Beziehung gestalten - Psychosoziale Gesundheit fördern

Termine

4 Kurstage:

Donnerstag, 10. Juni 2027 / Freitag, 11. Juni 2027 / Donnerstag, 1. Juli 2027 / Freitag, 2. Juli 2027

 

Beschreibung

Schulsozialarbeit verlangt beides: Standfestigkeit und Einfühlung.

Wer mit Kindern, Jugendlichen, Klassen und im Schulsystem arbeitet, braucht Klarheit im Handeln, einen guten Blick für Gruppendynamiken und die Fähigkeit, auch unter Druck in Beziehung zu bleiben.

Diese viertägige Weiterbildung nimmt genau diese Spannungsfelder in den Blick. Die Teilnehmenden setzen sich mit positiver Autorität, Resilienz, Mobbing, Sanktionen, Stress- und Burn-out-Prävention, Grundbedürfnissen und Resonanzangeboten auseinander.

Dabei geht es nicht um Patentrezepte, sondern um einen professionellen Kompass für den Alltag: Wie kann ich schützen, begrenzen, verstehen und Mitgefühl trainieren?  Wie löse ich Rechtfertigungen auf, ohne zu beschämen? Und wie bleibe ich selbst gesund und handlungsfähig?

Fachliche Impulse, praktische Übungen und kollegialer Austausch verbinden sich zu einer Fortbildung mit hohem Praxisbezug.


Lerninhalte

Die Teilnehmenden ...

... setzen sich mit positiver Autorität, Präsenz und verantwortlicher Führung auseinander,

… lernen zentrale Resilienzfaktoren kennen und übertragen diese auf die Arbeit mit Schulklassen,

... verstehen Mobbing als gruppendynamischen Prozess, erkennen typische Interventionsfehler und reflektieren wirksame Handlungsschritte,

... setzen sich mit Rechtfertigungsstrategien von Kindern und Jugendlichen auseinander und üben, diese professionell aufzulösen,

... nutzen Erkenntnisse der Sanktionsforschung für einen klaren, beziehungsfördernden und nicht beschämenden Umgang mit Regelverstößen,

... reflektieren eigene Belastungen, Perfektionismus, Selbstwertfragen und Möglichkeiten gelassener Selbstfürsorge,

... lernen die Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen kennen und verstehen,

... üben Vertiefungsfragen und Resonanzangebote als Instrumente verstehender Zuwendung.

 

Anmeldeschluss: 01.05.2027

 

 


Referent/in: Stefan Pohl

Stefan Pohl (Dipl.-Soz.päd/ FH)

  • Schulsozialarbeiter am SBBZ für Hörgeschädigte Stegen
  • Referent des Instituts für Konflikt-KULTUR (www.konflikt-kultur-freiburg.de)
  • Ausbilder für positive Autorität in Jugendhilfe und Schule, systemische Mobbingprävention und -intervention
  • Compassiontraining, Mediation und Tat – Ausgleich
  • Fachberater für systemisches Konfliktmanagement und zertifizierter Sozialtrainer.


Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln.