NEU! Online Weiterbildung «Kinder und Jugendliche in der Trauer unterstützen»

Kompetent handeln in Krisensitautionen

Beschreibung

Der Tod eines Elternteils, eine Krankheit, die zum Tode führt, die Angst, dass auch den eigenen Eltern etwas passieren könnte - das Thema Sterben und Tod macht nicht Halt an der Türe des Kindergartens, der Schule oder des Kinder- und Jugendheimes.


Lerninhalte

Ziel des praxisnahen und interaktiven Workshops ist, dass du sowohl Kindern und Jugendlichen in diesen Momenten Unterstützung und Sicherheit geben kannst und Lehrpersonen darin begleiten kannst, dass sie ihrer Klasse oder einzelnen Schülerinnen und Schülern diese Unterstützung geben können. Wir gehen auf Todeskonzepte in den einzelnen Altersstufen sowie dem altersgerechten Umgang mit Sterben und Tod ein und lernen, wann und wie Methoden und Rituale in der Klasse angewendet werden können.

Wir besprechen auch, welche Rolle die Schulsozialarbeit in der Krisenbewältigung spielt und wie sie für die Schulleitung im Krisenmanagement ein ganz wichtiger Partner sein kann.

Zielgruppe

SchulleiterInnen, Schulsozialarbeitende, SchulpsychologInnen, Lehrpersonen und KindergärtnerInnen, Betreuungspersonen und GruppenleiterInnen von Kinder- und Jugendheimen


Referent/in: Michael Freudiger

  • Notfallpsychologe und Supervisor NNPN
  • Psychotherapeut FSP
  • Geschäftsleiter der KrisenKompetenz
  • Er beschäftigt sich hauptberuflich mit Notfällen und Krisen in Schulen und bietet viele präventive Schulungen an.


Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln. 


Anmeldung

Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.