Hurra, ich habe eine Sechs!

Einführung in das Programm «Spielstarke Schule» Emotionales und soziales Lernen mit Gesellschaftsspielen

Beschreibung

Impulskontrolle, Arbeitsgedächtnis und Empathie sind zwingende Voraussetzungen für gelingendes Lernen und funktionierendes Sozialverhalten. Mit Gesellschaftsspielen können diese Kompetenzen hervorragend geübt werden und das auch noch mit viel Spaß.
Christina Valentiner-Branth, Leiterin der Brettspielakademie, hat das Programm „Spielstarke Schule“ entwickelt. Der Kern: Gesellschaftsspiele spielen mit allen Kindern einer Klasse. So wird das Spielen integrativ und inklusiv und alle Schülerinnen und Schüler dürfen in den Genuss des wichtigen Bildungsmediums kommen. Dann können alle Kinder auch in der Betreuung und im Freispiel gemeinsam miteinander spielen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Religionszugehörigkeit.

Wie sieht die Realität bei Ihnen aus? Können die Schülerinnen und Schüler würfeln, Karten halten, eine Spielfigur setzen? Oft fehlt es schon an diesen Basiskenntnissen. Wie Sie diese vermitteln und dann das gemeinsame Spielen gelingen kann, erfahren Sie ganz praxisnah in dieser Fortbildung. Beim eigenen praktischen Spielen analysieren wir Spielmechaniken und deren Förderpotential. Sie erhalten viele praxiserprobte Tipps, auch zum Umgang mit herausforderndem Verhalten und wir beschäftigen uns mit Demokratieförderung, Problemlösefähigkeiten und Selbstorganisation. Sie lernen erprobtes Classroom-Management kennen und erhalten einen alltagstauglichen Leitfaden als Handout.
Die vorgestellten Spiele sind auch für das Spielen mit Familien und im Face-to-Face-Kontakt geeignet. Sie umfassen den Altersbereich 5 – 15 Jahre.

Lerninhalte

o   Theorie-Input zu Spielpädagogik und Spielpsychologie

o   Reflexion über exekutive Funktionen
(Affektkontrolle, Selbstorganisation, flexibles Denken)

o   Vorstellung des Programms „Spielstarke Schule“

o   Praktisches Ausprobieren geeigneter Spiele in Klassensätzen

o   Systemische Haltung im Umgang mit herausforderndem Verhalten

o   Einbettung des „Kids Skills“-Programms von Ben Furmann

o   Analyse und Differenzierung von Spielmechaniken

o   Gruppenspiele und Impro-Inputs als Teambildungs-Maßnahme

o   Materialsammlung auf einem Padlet mit Spiel- und Literaturliste


Referent/in: Christina Valentiner-Branth

  • Systemische Familientherapeutin, Journalistin und Leiterin der Brettspielakademie
  • SG-anerkannte Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin mit eigener Praxis in Hamburg (www.valentinerbranth.de)

  • Gründung der Brettspielakademie 2021, Referenzen siehe www.brettspielakademie.de

  • Spielkulturpädagogin

  • Seit 30 Jahren Rezensionen von Gesellschaftsspielen für Kinder und Familie

  • Aktuell im Beirat zum Generationenspiel-Siegel/ im Beirat „Kinderspiel des Jahres von 2001-2002“



Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln. 


Anmeldung

Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.