Erlebnispädagogik in der Schulsozialarbeit und Schule
Einsatz von erlebnispädagogischen Sequenzen im Rahmen der SSA oder Schule
Beschreibung
Wie können erlebnispädagogische Methoden so eingesetzt werden, dass sie im Schulalltag wirklich etwas bewirken? Diese Weiterbildung zeigt praxisnah und konkret, wie soziale Kompetenzen, Selbstwirksamkeit und Teamfähigkeit von Kindern und Jugendlichen nachhaltig gestärkt werden können.
Du erlebst erprobte Sequenzen, reflektierst deren Wirkung und erkennst unmittelbar, welches Potenzial in handlungsorientierten Settings steckt. Dabei erhältst du ein klar strukturiertes Vorgehen zur Planung, Durchführung und professionellen Auswertung erlebnispädagogischer Einheiten.
Am Ende verfügst du über konkrete Methoden, ein erweitertes Repertoire für Klassen- und Gruppenprozesse sowie über Sicherheit in der Leitung erlebnisorientierter Settings. Diese Weiterbildung verbindet Selbsterfahrung, fachliche Fundierung und direkte Umsetzbarkeit im Berufsalltag.
Die Weiterbildung findet draussen im Freien statt. Ein entsprechendes Informationsschreiben bezüglich Kleidung und Material wird nach der definitiven Anmeldung an alle Teilnehmenden versendet.
Lerninhalte
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Du lernst konkrete erlebnispädagogische Methoden für verschiedene Altersstufen kennen.
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Du lernst, wie die Brücke vom Erlebnis zur nachhaltigen Veränderung im Alltag gelingt.
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Du erkennst die Wichtigkeit von Reflexionen in der erlebnispädagogischen Arbeit.
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Du reflektierst deine Rolle als Leitungsperson in prozessorientierten Settings.
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Du tauschst Praxiserfahrungen aus und erweiterst dein Methodenrepertoire.
Programm
- Einstieg
- Theorieinput Erlebnispädagogik
- Selbsterfahrungen in erlebnispädagogischen Handlungsfeldern
- Erlebtes und Gruppenprozess reflektieren
- Sequenzen planen und durchführen
- Kursauswertung
- Transfer in den Berufsalltag
- Abschluss
Zur wurzelwerk-erleben GmbH
Wir, Stefan Emmenegger und Urs Affentranger, sind ausgebildete Erlebnispädagogen und seit über 20 Jahren im Schulsystem tätig. Aktuell arbeiten wir als Schulischer Heilpädagoge beziehungsweise als Schulsozialarbeiter. Wir verbinden langjährige Praxiserfahrung mit fundierter fachlicher Ausbildung und kennen die vielfältigen Herausforderungen des schulischen Alltags aus unterschiedlichen Perspektiven.
Mit unserer Firma wurzelwerk-erleben GmbH bieten wir Weiterbildungen an Pädagogischen Hochschulen sowie im Studiengang Heilpädagogik an. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Verbindung von Theorie und Praxis. Zudem konzipieren und leiten wir praxisorientierte Weiterbildungen direkt an Schulen für Lehr- und Fachpersonen. Unsere Angebote zeichnen sich durch hohe Praxisnähe, fachliche Fundierung und unmittelbare Umsetzbarkeit im schulischen Alltag aus. Darüber hinaus bieten wir erlebnispädagogische Teamevents an und begleiten Teamentwicklungsprozesse.
Anmeldeschluss: 31.08.2026
Referent/in: Urs Affentranger und Stefan Emmenegger
Urs Affentranger
- Schulsozialarbeiter
- Sozialpädagoge
- Erlebnispädagoge
- Eidg. Fachausweis Ausbilder
Stefan Emmenegger
- Primarlehrer
- Diplomierter Sonderpädagoge (EDK) Vertiefungsrichtung schulische Heilpädagogik
- Erlebnispädagoge
- SVEB-Zertifikat Kursleiter
Ort
6300 Zug
Datum
10. September 2026
- 10. September 2026
Uhrzeit
09:00 - 17:00 h
Kurskosten
430.00 CHF
330.00 CHF (Mitglieder)
Zielpublikum
SSA, Lehr- und Fachpersonen, Schulleitungen, Jugendarbeit
Zur Anmeldung
Allgemeine Bedingungen
Art. 1 Anmeldung
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat.
Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn
1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben,
2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und
3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat.
Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung.
Art. 3 Inhalt des Vertrages
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden.
Art. 4 Nachträgliche Anmeldung
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig.
Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung.
Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes:
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bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung;
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bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung;
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bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden.
Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln.
