Machtphänomene und Machtdynamiken in der Schulsozialarbeit

Weshalb Schulsozialarbeitende Machtkompetenz brauchen

Beschreibung

Macht ist überall. Auch dort, wo man sie nicht sieht.

Auch in der Schulsozialarbeit wirken oft unsichtbare und unausgesprochene Machtverhältnisse – sei es in der Arbeit der Einzelfallhilfe, mit Gruppen und Schulklassen, in der Kooperation mit Lehrpersonen und Schulleitung sowie in der Arbeit im eigenen Team. Diese Machtverhältnisse wirken wesentlich auf die Praxis der Schulsozialarbeit ein. Wird damit kein passender Umgang gefunden, büsst die Schulsozialarbeit an Wirkung für die Kinder- und Jugendhilfe ein. Die Schulsozialarbeit ist gefordert Macht zu erkennen, auch dort, wo sie unsichtbar ist oder bagatellisiert wird. Dieser Workshop bietet einen geschützten Raum zur Auseinandersetzung mit Machtphänomenen im schulischen Alltag – und fördert die Entwicklung von Machtkompetenz als Teil professionellen Handelns in der Schulsozialarbeit.

 


Lerninhalte

In dieser Weiterbildung reflektieren Teilnehmende formelle und informelle Machtverhältnisse und entwickeln eine differenzierte Machtkompetenz für ihre professionelle Rolle. Schulsozialarbeitende bewegen sich ständig in komplexen Geflechten von Beziehungen, Erwartungen und institutionellen Strukturen. Dabei wirken Machtverhältnisse – oft subtil, unausgesprochen und dennoch handlungsleitend. Ob in der Arbeit mit Schulklassen oder im System Schule selbst. Macht beeinflusst, wer gehört wird, wer entscheidet und wie Interventionen wirken. Ein bewusster Umgang mit Machtphänomenen im Schulalltag hilft Schulsozialarbeitenden,

  • ihre professionelle Rolle zu klären
  • formelle und informelle Machtverhältnisse wahrzunehmen und zu reflektieren
  • eigene Einflussmöglichkeiten realistisch einzuschätzen
  • und in herausfordernden Situationen mit Klarheit, Integrität und Wirkung zu agieren

 

Programm

Tag I: Schwerpunkt System Schule:

Systembewusstsein und ein klarer Blick für organisationale Kontexte, wirksame Dynamiken sowie sichtbare und unsichtbare Regeln, die Machtbeziehungen im System Schule prägen.

Tag II: Schwerpunkt Ich als Akteur:in

Im Mittelpunkt steht die Perspektive der Schulsozialarbeitenden – die Reflexion der eigenen Position im System Schule, der verfügbaren Machtressourcen und Handlungsspielräume sowie die Verbindung von Kontextverständnis und persönlicher Praxis. Zudem geht es um den Transfer des eigenen Repertoires im Umgang mit Machtphänomenen in der Kooperation im Schulalltag.

 

Anmeldeschluss: 17. September 2026

 


Referent/in: Nebojsa Scekic

Schulsozialarbeiter (Sek I, seit 2007)

Sozialpädagoge (FH)

Coach, Supervisor und Organisationsberater bso

Gastdozent Hochschule für Soziale Arbeit | FHNW | ZHAW​

MAS Change und Organisationsdynamik

MSc Wirtschaftspsychologie, Leadership und Management:

Masterthesis mit dem Titel «Machtaspekte und Machtdynamiken in der Selbstorganisation – Kernkompetenzen für die Praxis»

Trainer für Gruppendynamik dggo



Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln.