Neu: Systemisches Intervenieren

Prozesskompetenz in der Schulsozialarbeit stärken

Beschreibung

In Schulklassen, Teams, Lehrpersonenkollegien oder ganzen Schulsystemen entstehen Dynamiken, die oft stärker wirken als geplante Massnahmen. Wer als Schulsozialarbeitende:r Gruppen professionell begleiten und wirksam intervenieren möchte, braucht ein Verständnis dafür, wie soziale Systeme funktionieren – und wie Veränderung in ihnen angestossen werden kann.

Die Weiterbildung eröffnet einen praxisnahen Lernraum zur Stärkung von Prozesskompetenz. Im Zentrum steht das Erkennen, Verstehen und Gestalten von gruppen- und organisationsdynamischen Prozessen aus systemischer Perspektive.

Anhand konkreter Situationen aus der Schulsozialarbeit – etwa bei Mobbingprozessen, sozialem Rückzug, Spannungen zwischen Lehrpersonen und Klassen oder unterschwelligen Konflikten – wird erarbeitet, wie Schulsozialarbeitende Muster erkennen, Hypothesen bilden und gezielte Interventionen auf Prozessebene setzen können.

Die Weiterbildung lädt dazu ein, die eigene Rolle als Teil des Systems zu reflektieren und die professionelle Wirksamkeit im Umgang mit Gruppenphänomenen innerhalb sozialer Systeme zu erweitern.

 


Lerninhalte

Die Teilnehmenden setzen sich mit grundlegenden systemischen und gruppendynamischen Perspektiven auseinander und lernen, soziale Systeme im Kontext Schule differenzierter zu beobachten und zu verstehen. Dabei stehen insbesondere Fragen der Selbst- und Fremdorganisation, der Beobachterperspektive sowie der Beziehungs- und Kommunikationsdynamiken innerhalb von Gruppen im Zentrum. Sie erarbeiten, wie Gruppenprozesse und Gruppenphänomene in Schulklassen, Teams oder anderen schulischen Kontexten erkannt und eingeordnet werden können. Die Teilnehmenden stärken ihre Diagnosekompetenz, indem sie üben, Hypothesen zu sozialen Dynamiken zu bilden, relevante Unterscheidungen vorzunehmen und Muster auf Prozess- statt ausschliesslich auf Inhaltsebene wahrzunehmen.

Die Teilnehmenden erkunden, wie gezielte Impulse gesetzt werden können, ohne sich vorschnell im inhaltlichen Problem zu verlieren. Sie setzen sich mit Irritation als möglichem Wirkprinzip auseinander und erproben anhand konkreter Praxisbeispiele unterschiedliche Interventionsmöglichkeiten.

Zudem reflektieren die Teilnehmenden ihre eigene Rolle und Wirkung als Teil des jeweiligen Systems. Sie gewinnen mehr Sicherheit darin, Gruppendynamiken professionell zu begleiten und ihr Interventionsrepertoire für Gruppensituationen, Klasseninterventionen und präventive Settings in der Schulsozialarbeit zu erweitern.

Programm

Das Programm folgt einem gruppendynamischen Design, in welchem sich Theorieinputs, gemeinsame Reflexion und Diskussion und Kleingruppenarbeit abwechseln. Ebenso werden in Übungssequenzen systemische Beobachtungs- und Interventionsmöglichkeiten praxisnah erprobt. So entsteht ein erfahrungsorientierter Lernprozess, der fachliche Impulse direkt mit der eigenen Praxis der Schulsozialarbeit verbindet.

Anmeldeschluss: 6. Dezember 2026

 

 

 


Referent/in: Nebojsa Scekic

Schulsozialarbeiter (Sek I, seit 2007)

Sozialpädagoge (FH)

Coach, Supervisor und Organisationsberater bso

Gastdozent Hochschule für Soziale Arbeit | FHNW | ZHAW​

MAS Change und Organisationsdynamik

MSc Wirtschaftspsychologie, Leadership und Management:

Masterthesis mit dem Titel «Machtaspekte und Machtdynamiken in der Selbstorganisation – Kernkompetenzen für die Praxis»

Trainer für Gruppendynamik dggo



Allgemeine Bedingungen

Art. 1 Anmeldung 
Die Anmeldung zur Weiterbildung durch den Teilnehmenden ist verbindlich, wenn der Teilnehmende das Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat. 

Art. 2 Abschluss des Vertrags
Ein vertraglicher Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Weiterbildung entsteht dann, wenn 

1. sich mindestens 12 Teilnehmende zur Weiterbildung angemeldet haben, 

2. die je nach Weiterbildung variierende Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten ist, wobei die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und 

3. der Teilnehmende die Kosten für die Weiterbildung spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung (es gilt der Zahlungseingang) vollständig bezahlt hat. 

Der Teilnehmende erhält nach Eingang der Kosten für die Weiterbildung vom SSAV eine Teilnahmebestätigung. 

Art. 3 Inhalt des Vertrages 
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Ausschreibung der Weiterbildung sowie den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. In den Kosten für die Weiterbildung eingeschlossen sind während der Weiterbildung abgegebene Zwischenverpflegungen wie Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli und Obst. Allfällige Hauptmahlzeiten über Mittag und/oder am Abend erfolgen auf eigene Kosten des Teilnehmenden. 

Art. 4 Nachträgliche Anmeldung 
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden erst nach dem Anmeldeschluss gemäss der Ausschreibung der Weiterbildung, so liegt es im Ermessen des SSAV, den Teilnehmenden zur Weiterbildung zuzulassen. Lässt der SSAV den Teilnehmenden zur Weiterbildung zu, so werden die Kosten für die Weiterbildung per sofort zur Zahlung fällig. 

Art. 5 Annullierung der Weiterbildung durch den SSAV 
Sagt der SSAV die Weiterbildung vor deren Durchführung aus einem nicht vom Teilnehmenden zu vertretenden Umstand ab, so kann der Teilnehmende wählen zwischen einer vom SSAV angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzweiterbildung oder der Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung. 

Art. 6 Absage durch den Teilnehmenden
Kann oder will der Teilnehmende nach dem Abschluss des Vertrages an der Weiterbildung nicht teilnehmen, so gilt Folgendes: 

  • bei einer Absage bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung der gesamten dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer Absage von 59 bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn hat der Teilnehmende ein Recht auf Rückerstattung von 50% der dem SSAV bezahlten Kosten für die Weiterbildung; 

  • bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten an den Teilnehmenden. 

Art. 7 Versicherungen des Teilnehmenden
Es ist Sache des Teilnehmenden, die Risiken für eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme an der Weiterbildung durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung wie Vertragsrücktrittsversicherung oder Annullationskostenversicherung zu regeln.